Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die Vertragsbedingungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer ausländischen Niederlassungen.

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Der maximale Betrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung beträgt 100.000,–– EUR je Einzelauftrag. Das Zahlverfahren kann für Firmenkunden aktuell als Sammlereinreichung über EBICS genutzt werden.



Datenübermittlung

Datenübermittlung zwischen der Commerzbank AG, ihren ausländischen Niederlassungen und ihren konzernangehörigen Gesellschaften

Die Commerzbank AG, ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden eng zusammen.

In diesem Zuge übermitteln sich die Commerzbank AG sowie ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften gegenseitig Daten für die Aufnahme und Durchführung der Beratung und Betreuung ihrer Kunden zur Datenverarbeitung und Nutzung bzw. stellen sich derartige Daten zum elektronischen Abruf bereit, sofern der Kunde eine entsprechende Einwilligung dazu erteilt oder eine andere Rechtsgrundlage dafür besteht.

Die an der Datenübermittlung beteiligten ausländischen Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften der Commerzbank AG sind:

Brasilien Commerzbank Brasil S.A.
Banco Múltiplo

Avenida Dr. Chucr Zaidan, 1240
CEP 04711 – 130 São Paulo – SP
Brazil
China Commerzbank AG
Filiale Peking

Suite 2502 East Tower, Twin Towers
B-12 Jianguomenwai Dajie
Chaoyang District
Peking 100022

Commerzbank AG
Filiale Shanghai

37F, Shanghai World Financial Center
100 Century Avenue
Shanghai 200120
Costa Rica Commerz Trade Services S.A.
Boulevard Multiplaza
San Rafael de Escazu,
Costa Rica
Frankreich Commerzbank AG
Filiale Paris

86 Boulevard Haussmann
75008 Paris
Großbritannien Commerzbank AG
Filiale London

30 Gresham Street
London EC2P 2XY
Hongkong Commerzbank AG
Filiale Hongkong

15th Floor, Lee Garden One,
33 Hysan Avenue, Causeway Bay,
Hong Kong
Italien Commerzbank AG
Filiale Mailand

Corso Europa 2
20122 Mailand
Japan Commerzbank AG
Filiale Tokio

Atago Green Hills MORI Tower 40F
2-5-1 Atago, Minato-Ku
Tokio 105-6240
Luxemburg Commerzbank AG
Filiale Luxemburg

25, rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
Malaysien Commerz Trade Services Sdn. Bhd.
Level 13, Tower 3, Avenue 7
59200 Kuala Lumpur
Malaysia
Benelux Commerzbank AG
Benelux Branch

Claude Debussylaan 24
1082 MD Amsterdam
Österreich Commerzbank AG
Niederlassung Wien

Hietzinger Kai 101-105
1130 Wien
Polen CERI International Sp. z o.o.
ul. Traktorowa 148/158
91-204 Łódź
Polen

mBank SA
ul. Senatorska 18, 00-950
00-950 Warschau
Russland Commerzbank (Eurasija) SAO
Filiale Moskau

Kadashevskaya naberezhnaya, 14/2
119017 Moskau

Commerzbank (Eurasija) SAO
Filiale St. Petersburg

3rd Line of Vasilievsky Island 62 Lit. A
199178 St. Petersburg
Schweiz Commerzbank AG
Zweigniederlassung Zürich

Pelikanplatz 15
8034 Zürich
Singapur Commerzbank AG
Filiale Singapur

71 Robinson Road, #12-01
Singapur 068895
Slowakei Commerzbank AG
Filiale Bratislava

Rajská 15/A
81108 Bratislava
Spanien Commerzbank AG
Filiale Madrid

Paseo de la Casrellana 110
28046 Madrid

Commerzbank AG
Filiale Barcelona

Consell de Cent 357-359
08007 Barcelona
Tschechische Republik Commerzbank AG
Filiale Prag

Jugoslávská 1
12021 Prag
Ungarn Commerzbank Zrt.
Széchenyi rakpart 8
1054 Budapest
Vereinigte Arabische Emirate Commerzbank AG
DIFC Branch

Gate Village 05, Suite 11-14, 4th Floor
Dubai International Financial Center
Dubai, United Arab Emirates
Vereinigte Staaten von Amerika Commerzbank AG
Filiale New York

225 Liberty Street
New York, NY 10281-1050
Factoring CommerzFactoring GmbH
Große Bleiche 35 - 39
55116 Mainz
Real Estate, Assets, Leasing Commerz Real AG
Friedrichstraße 25
65185 Wiesbaden

Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten

Unter Umständen werden personenbezogene Daten zwischen unseren Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften grenzüberschreitend ausgetauscht und beim jeweiligen Empfänger verarbeitet. Dies erfolgt auf der Grundlage der DSGVO bzw. der jeweiligen lokalen Rechtsgrundlage und soweit zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus erforderlich der nachfolgenden Datenverarbeitungs- und Garantievereinbarung („Data Processing and Guarantee Agreement“).

Data Processing and Guarantee Agreement

Einlagensicherung

Seit 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Die Sicherungsgrenze dieser Einrichtung, der auch die Commerzbank Aktiengesellschaft angehört, beträgt Euro 100.000 pro Einleger, unabhängig davon auf welche Währung die Einlagen lauten. Wenn die Einlage mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, wie etwa dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer, beträgt die Sicherungsgrenze für mindestens sechs Monate nach der Einzahlung Euro 500.000 pro Einleger.

Daneben ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), einer privatrechtlichen, staatlich nicht beaufsichtigten Einrichtung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds fungiert als Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bis zu der nach seinen Statuten festgelegten Sicherungsgrenze. Sowohl die gesetzliche Entschädigungseinrichtung als auch der Einlagensicherungsfonds sichert auch Einlagen bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen der Commerzbank Aktiengesellschaft im Ausland ab.

Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Auf der Basis des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 beträgt die aktuelle Sicherungsgrenze derzeit je Gläubiger

EUR 3.983.850.000.

Bis zu diesem Betrag sind sicherungsfähige Verbindlichkeiten durch den Einlagensicherungsfonds für jeden berechtigten Kunden gesichert. Rücklieferungsverpflichtungen aus Wertpapierleihegeschäften und Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensions- bzw. Repogeschäften sind nicht gesichert.

Der Einlagensicherungsfonds sichert Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Dies umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Namenspapiere wie z.B. auf den Namen lautende Sparbriefe und zwar unabhängig von deren Währung. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Genussscheine, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften.

Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, nicht mehr dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2020 erworbene Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2020 getätigt wurden. Natürliche Personen und Stiftungen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs verweisen wir auf § 6 des Statuts der Einlagensicherungsfonds, das wir auf Verlangen zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; ausführliche Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds, insbesondere häufig gestellte Fragen, finden Sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds: https://einlagensicherungsfonds.de/. Dort können Sie auch die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze und das Statut des Einlagensicherungsfonds direkt abfragen. Informationen zu beiden Sicherungssystemen finden Sie auf der Website des Bundesverband deutscher Banken e.V.: https://bankenverband.de/ und auf http://einlagensicherung.de/.

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